1. Ein Vertragspartner

Wenn Sie sich für uns als ihr Bauträger entscheiden, dann haben Sie den Vorteil, dass Sie einen Vertragspartner für alle Bauleistungen Ihres neuen Zuhauses haben. Dies bedeutet für Sie, dass Sie die komplette Verantwortung für die Abwicklung  an uns übertragen.

2. Ein Ansprechpartner 

Stellen Sie sich bitte kurz vor, Sie müssten all die verschiedenen Termine mit diversen Handwerkern, dem Architekten, den notwendigen Ämtern und den Bauingenieuren planen und koordinieren. Möchten Sie das wirklich? Mit uns als Ihr Bauträger haben Sie eine optimale Koordination aller Bauabläufe durch unser professionelles Projektmanagement und zwar von der Beratung zur Planung bis hin zur schlüsselfertigen Übergabe.

3. Kurze Bauzeit

Durch unsere qualifizierte Planung aller Abläufe gelingt es uns die Bauzeit so kurz wie nötig zu halten. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie schnell raus aus der Miet- und rein in die eigene Immobilie kommen.

4. Garantierter Fertigstellungstermin

Darauf geben wir Ihnen nicht nur unser Wort sondern legen uns bewusst schriftlich im Kaufvertrag darauf fest. In jedem notariellen Kaufvertrag verpflichten wir uns Ihnen gegenüber, Ihre Immobilie zu einem festen Termin  zu übergeben.

5. Unser Preis ist ein Festpreis

Was wir Ihnen sagen, das gilt auch. Nicht nur in Sachen Bauzeit, Fertigstellungstermin, sondern auch in Sachen Preis. Auch hier wird der Festpreis Ihres neuen Zuhauses im notariellen Kaufvertrag niedergeschrieben.

6. Schlüsselfertige Übergabe

Wir haben mit Ihnen zusammen geplant, haben Sie bei der Gestaltung Ihres neuen Zuhauses beraten und nach Ihren Vorstellung gebaut und nun ist es soweit, wir übergeben Ihnen Ihr neues Zuhause und zwar schlüsselfertig. Die Auslegung dieses Begriffes erfuhr in der Vergangenheit durch diverse Mitbewerber eine haarsträubende Bedeutung. Bei uns bedeutet „Schlüsselfertig“ auch „Schlüsselfertig“. Gerne können Sie sich von unserer Baubeschreibung überzeugen.

7. Sie werden geschützt

Wer mit einem Bauträger in Deutschland baut ist durch die Makler- und Bauträgerverordnung bestens geschützt. Diese Verordnung sieht eine Vielzahl von Rechten für den Käufer vor. Nur so viel: Die Zahlungen an uns erfolgen durch einen festgelegten Zahlungsplan bei dem zu berücksichtigen ist, dass Sie nur die Leistungen bezahlen, die von uns im Voraus schon erbracht sind.

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